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   BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96   

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BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96 (https://dejure.org/1997,7118)
BVerfG, Entscheidung vom 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96 (https://dejure.org/1997,7118)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Januar 1997 - 1 BvR 2424/96 (https://dejure.org/1997,7118)
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    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Gesetzgeberisches Unterlassen bei der Rentenüberleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers gerichtet werden kann (vgl. BVerfGE 6, 257 [264 f.]; 11, 255 [261]; 56, 54 [70 f.]), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers gerichtet werden kann (vgl. BVerfGE 6, 257 [264 f.]; 11, 255 [261]; 56, 54 [70 f.]), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 2424/96
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers gerichtet werden kann (vgl. BVerfGE 6, 257 [264 f.]; 11, 255 [261]; 56, 54 [70 f.]), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 476/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Rechtssatzverfassungsbeschwerde rügt, bei der Überführung der Anwartschaften aus den in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 AAÜG genannten Zusatzversorgungssystemen und aus den in Anlage 2 Nr. 1 bis 3 zu § 1 Abs. 3 AAÜG genannten Sonderversorgungssystemen und bei der bescheidmäßigen individuellen Neuberechnung der Rente auf der Grundlage der nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 AAÜG zu bestimmenden Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet würden vor und nach der Änderung des AAÜG zum 1. Januar 1997 erzielte Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen verfassungswidrig nicht ausreichend berücksichtigt, ist die Verfassungsbeschwerde unter dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG folgenden Gesichtspunkt der Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. BVerfG, DtZ 1995, 325; DtZ 1997, 192).

    Die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG liegen nicht vor (vgl. BVerfG, DtZ 1995, 325; DtZ 1997, 192).

  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 137/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Rechtssatzverfassungsbeschwerde rügt, bei der Überführung der Ansprüche aus den in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 AAÜG genannten Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 und bei der bescheidmäßigen individuellen Neuberechnung der Rente auf der Grundlage der nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu bestimmenden Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet würde auch nach der Änderung des AAÜG zum 1. Januar 1997 das erzielte Arbeitseinkommen verfassungswidrig nicht ausreichend berücksichtigt, ist die Verfassungsbeschwerde unter dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG folgenden Gesichtspunkt der Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. BVerfG, DtZ 1997, 192).

    Die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG liegen - auch im Hinblick auf das Alter des Beschwerdeführers - nicht vor (vgl. BVerfG, DtZ 1997, 192).

  • LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 88/04

    Anspruch auf Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente;

    Dass diese Stichtagsregelung nicht verfassungswidrig ist, wurde bereits durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Rechtssprechung hierzu geklärt (BVerfG Urteil vom 28. April 1999, 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 und Beschluss des 1. Senats, 2. Kammer vom 6. Januar 1997, 1 BvR 2424/96 sowie BSG Urteil vom 14. Dezember 1998, B 5/4 RA 23/97 R; Urteil vom 6. Mai 1999, B 8 KN 19/98 R sowie Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 41/02 R), auf die der Senat Bezug nimmt.
  • LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04

    Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente; Anspruch auf

    Dass diese Stichtagsregelung nicht verfassungswidrig ist, wurde bereits durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Rechtssprechung hierzu geklärt (BVerfG Urteil vom 28. April 1999, 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 und Beschluss des 1. Senats, 2. Kammer vom 06. Januar 1997, 1 BvR 2424/96 sowie BSG Urteil vom 14. Dezember 1998, B 5/4 RA 23/97 R; Urteil vom 06. Mai 1999, B 8 KN 19/98 R sowie Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 41/02 R), auf die der Senat Bezug nimmt.
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